Brockes: Kommunen im Kreis Viersen erhalten 1.376.416 Euro zusätzlich für Integrationsmaßnahmen

 

Die Landesregierung hat die Verteilung der 100 Millionen Euro aus der Integrationspauschale konkretisiert. Der Verteilschlüssel sieht vor, dass die Mittel anteilig nach Flüchtlingsaufnahmegesetz und Anzahl der Personen mit Wohnsitzauflage für die Kommunen berechnet werden. Dietmar Brockes, FDP-Landtagsabgeordneter aus Brüggen, begrüßt den Beschluss der Landesregierung zur Entlastung der Kommunen im Kreis Viersen bei Integrationsmaßnahmen.

 

 

„Die NRW-Koalition hat mit der Verabschiedung des Landeshaushalts für 2018 den Kommunen 100 Millionen Euro aus der Integrationspauschale zur Verfügung gestellt, die sie bei der Erfüllung der Integrationsaufgaben vor Ort unterstützen sollen. Das ist ein wichtiges Signal des Landes, dass die Kommunen mit der Aufgabe der Integration nicht allein gelassen werden“, sagt Brockes. Unter der rot-grünen Vorgängerregierung wurden keine Mittel aus der Integrationspauschale an die Kommunen weitergeleitet. Die Landesregierung hat jetzt den Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Rechtsgrundlage zur Verteilung dieser Mittel an die einzelnen Gemeinden einführt. Brockes: „Die gesetzliche Regelung der Zuweisungen aus der Integrationspauschale an die Gemeinden wird mehr Verbindlichkeit bei der Integration vor Ort schaffen. Die Verteilung richtet sich nach den unterschiedlichen Belastungen der Kommunen aufgrund der tatsächlichen Flüchtlingszahlen.“ Die Kommunen im Kreis Viersen werden so in diesem Jahr insgesamt 1.376.416 Euro zusätzlich für Integrationsmaßnahmen erhalten. „Dies ist ein wichtiger Baustein der Integrationspolitik des Landes und sorgt für Planungssicherheit vor Ort.“ Konkret bekommt die Stadt Viersen 395.693 Euro, Willich 133.680 Euro, Tönisvorst 104.297 Euro, Kempen 160.196 Euro, Grefrath 115.618 Euro, Nettetal 235.675 Euro, Niederkrüchten 50.000 Euro, Schwalmtal 93.796 Euro und Brüggen 87.461 Euro.