Neue Geschlechterdiskriminierung bei Beförderung von Kommunalbeamten im Kreis Viersen muss gestoppt werden

Kreis Viersen/Düsseldorf: Gegen die Stimmen der FDP-Landtagsfraktion hat der Landtag Nordrhein-Westfalen in dieser Woche das so genannte Dienstrechtsmodernisierungsgesetz beschlossen. Der darin enthaltene Knackpunkt der Geschlechterdiskriminierung bei Beförderungen von Beamten wirkt sich auch auf den Kreis Viersen und seine Kommunen aus, denn das Gesetz gilt für alle Beamten des Landes und der Kommunen.

 

„Bisher galt der Grundsatz, dass bei gleicher Qualifikation eine Beamtin bei einer Beförderung Vorrang vor einem Beamten hat. Diesen Grundsatz verschärft Rot-Grün jetzt in problematischer Weise“, sagt Dietmar Brockes. Ab dem 1. Juli 2016 gilt die Bevorzugung der Beamtin auch, wenn diese schlechter qualifiziert ist als ihr männlicher Kollege. Dietmar Brockes warnt daher: „In vielen Bereichen unserer Kommunalverwaltung werden sich deshalb die Karrierechancen für männliche Beamte in den nächsten Jahren dem Nullpunkt annähern.“ Auch innerhalb der Regierungsfraktionen wird das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz offenbar nur aus Fraktionsraison getragen. Mehrere Abgeordnete der SPD-Fraktion, darunter der Sprecher im Kommunalausschuss, haben in einer schriftlichen Erklärung die Regelungen zur Frauenförderung ausdrücklich kritisiert und darauf hingewiesen, dass die Regelungen zu erheblichen „Verwerfungen, Rechtsunsicherheiten und zu einem Vertrauensverlust bei den Beschäftigten (…) sowie zu Konflikten mit dem Leistungsprinzip“ führen.

 

Dietmar Brockes spricht sich klar gegen diese Geschlechterdiskriminierung aus: „Diese einseitige rot-grüne Frauenbevorzugung verstößt gegen die Verfassungsgrundsätze der Beförderung nach Eignung, Leistung und Befähigung sowie Europarecht.“ Die FDP strebt eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof an, um das neue rot-grüne Beamtenrecht zu Fall zu bringen.